Reisen mit Hund - Was du wissen solltest | fairDogs Blog
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Auslandsreisen & Hundeurlaub

Reisen mit Hund

Reisen mit Hund – so gelingt es dir problemlos

Du willst mit deinem Hund Urlaub in Spanien machen oder die Berge Chiles entdecken? Doch bevor ihr zwei auf Reisen gehen könnt, musst du dich zwingend über die Einfuhrbedingungen deines Reiselandes informieren – anderenfalls kann diese Reise für deinen Hund lebensgefährlich und für dich ziemlich teuer werden. Damit du den Überblick behältst, welche Dokumente und Impfungen du brauchst, haben wir dir hier eine Übersicht zusammengestellt. (Text:  Kerstin Kristahl)

Inhalt

Urlaub mit Hund
Freie Zeit, Abenteuer und die Natur gemeinsam mit dem Hund geniessen und erforschen.

 

Bevor du mit deinem Hund in den Urlaub fährst …

  1. Beginn deine Planung rechtzeitig. Die Vorbereitungen für einen Urlaub mit Hund können ganz leicht 4 bis 6 Monate dauern!
  2. Nimm Kontakt zu einem Tierarzt auf. Er kann dich bei allen Schritten unterstützen und dich über die jeweiligen Einreisebedingungen in dein Urlaubsland informieren. Sollte er nicht auf Reisen und Importe spezialisiert sein, wird er dich an einen Amtstierarzt verweisen oder dir eine Stelle nennen können, die dir bei den Reisevorbereitungen unterstützend zur Seite steht.
  3. Kontaktiere parallel zu dem Tierarzt deines Vertrauens auch das Veterinäramt. Hier bekommst du ebenfalls alle wichtigen Informationen zu einem Urlaub mit deinem Hund im Ausland.
  4. Auch der Tierschutz  kann dir bei Fragen helfen oder dich an die entsprechenden Stellen vermitteln. Tierheime sind nicht die richtige Adresse für Fragen zur Urlaubsvorbereitung!

Egal in welchem Land du mit deinem Hund Urlaub machen möchtest, du musst zwingend alle Dokumente und Impfungen haben, die dafür notwendig sind – anderenfalls ist die Einreise für deinen Hund lebensgefährlich. Wir von fairDogs sind stets bemüht, die Informationen auf unseren Seiten auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie auf Vollständigkeit geben. Bitte nimm vor einem Urlaub mit deinem Hund Kontakt zu einem Tierarzt oder dem Veterinäramt deines Landes auf, um alle wichtigen Informationen zu erfragen!

Warum du zwingend die Ein- und Ausfuhrbedingungen für Hunde beachten musst

Jedes Land hat seine eigenen Im- und Exportbedingungen. Impfungen, die der Hund haben muss, Ausweisdokumente, die du mit dir führen musst – all das gründlich vorzubereiten, ist lebenswichtig. Denn hast du nicht alle Unterlagen und Impfungen für den Import, darf dein Hund nicht einreisen. Im besten Fall kommt er im Zielland in eine dreimonatige Quarantäne in einem viel zu kleinen Zwinger mit wenig Auslauf und du trägst die Kosten dafür. Schlimmsten Falls wird dein Hund vom Zielland konfisziert und eingeschläfert. Bitte kümmere dich rechtzeitig darum, alle Anforderungen zu erfüllen, damit dein Hund nicht mit seinem Leben bezahlen muss.

Reisen mit Hund innerhalb der EU

Ob Campingurlaub oder Sonne tanken in Italien: Die Ein- und Ausreisebedingungen für Hunde wie auch für Katzen und Frettchen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) weitestgehend einheitlich geregelt.

Ein Hund darf nur von einem in ein anderes EU-Land reisen, wenn:

  • er mindestens sechs Monate alt ist,
  • ein Impfschutz gegen Tollwut, der erst nach der Anbringung des Microchips erfolgt ist, besitzt,
  • der Impfschutz bei Erstimpfung älter als 21 Tage ist (so lange braucht die Tollwutimpfung, um einen wirksamen Impfschutz zu gewährleisten),
  • ein EU-Heimtierausweis nach einheitlichem Muster, der dem Hund eindeutig zugeordnet werden kann und von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt worden ist, mitgeführt wird,
  • eine Tätowierung oder ein Mikrochip mit bestimmten technischen Anforderungen, dessen Kennzeichnungsnummer im Heimtierausweis eingetragen ist, zur Kennzeichnung verwendet wird.

Ausserdem wichtig:

  • Es dürfen höchstens insgesamt fünf Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden und
  • die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein, da in diesem Fall die Regelungen für den Handel mit Tieren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung) greifen.

Diese Einreisebestimmungen für Hunde gelten nicht nur bei der Ein- sondern auch bei der Durchreise durch EU-Länder. Du musst also nicht nur die Bestimmungen deines Urlaubslandes kennen, sondern auch die der Länder, durch die du fährst – und diese sind nicht immer gleich. Irland (https://www.gov.ie/en/service/28ae66-pet-travel/?referrer=http://www.agriculture.gov.ie/pets/), Malta (https://agrikoltura.gov.mt//en/vrd/pages/travelpet.aspx) und Finnland (https://www.ruokavirasto.fi/en/companies/import-and-export/eu-countries-norway-and-switzerland/animals/dogs-cats-and-ferrets/) haben zusätzliche Einreisebestimmungen für Hunde wie auch für Katzen und Frettchen erlassen. Sie bestehen auf eine aktuelle Wurmbefallbehandlung. Diese muss mindestens 24 bis maximal 120 Stunden vor der Einreise erfolgen und mit einem praziquantelhaltigen, vom Tierarzt verschriebenen Präparat erfolgen. Die Behandlung muss inkl. Uhrzeit im EU-Heimtierpass vermerkt werden.

Unser Tipp:

Es kann passieren, dass von der Fluggesellschaft für den Transport ein Gesundheitszeugnis deines Hundes gefordert wird. Um dies im Vorfeld abzuklären und dir sowie deinem Hund einen unbeschwerten Urlaubsstart zu ermöglichen, kläre dies bitte vorab direkt mit den entsprechenden Fluggesellschaften.

Ausserdem unterscheiden sich auch die Kriterien für Hundeboxen bei Fluggesellschaften – vor allem für Hunde, die mit in die Kabine dürfen. Bei manchen Fluggesellschaften muss es eine weiche, bei anderen eine harte Box sein. Wieder andere erwarten eine ISO-zertifizierte Box – sonst darf dein Hund nicht mit. Übrigens: Auf Passagierflügen ist die Anzahl der Hunde pro Flug beschränkt. Jeder Hund muss vorher angemeldet werden. Bei extremer Hitze oder Kälte ist der Transport von Hunden im Frachtraum nicht erlaubt, selbst wenn der Hund zuvor einen Platz bewilligt bekommen hat.

 

Reisen mit Hund ausserhalb der EU

Wie auch bei Reisen innerhalb der EU empfehlen wir bei Reisen aus der EU, dass du genügend Zeit für die Vorbereitung einplanst. Denn es kann ohne Weiteres passieren, dass 4 bis 6 Monate vergehen, bis du alle Unterlagen zusammen hast und alle Impfungen vorgenommen sind.

Bei einer Reise aus und einer späteren Rückreise mit Hund in die EU werden die Reiseländer wie oben bereits beschrieben in zwei Kategorien unterschieden: die „gelisteten“ und die „nicht gelisteten Drittländer“. Eine Übersicht über gelistete oder nicht gelistete Reiseländer bekommst du hier (https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/drittland-nicht-gelistet.html).

 

Reisen in gelistete Drittländer

Bei den sogenannten gelisteten Drittländern musst du zusammen mit deinem Tier einreisen und schriftlich belegen, dass du mit dieser Reise nicht den Zweck verfolgst, deinen Hund zu verkaufen. Ausserdem muss die Einreise auf direktem Wege, also ohne Zwischenstopp bzw. Verlassen des Flugzeugs oder Flughafens in einem anderen Land, erfolgen und darf nicht über ein nicht gelistetes Drittland erfolgen. Stell es dir vor, wie bei dir selbst: Wenn du von München über die USA nach Chile fliegst, so darfst du aufgrund des fehlenden Visums den Flughafen in den USA nicht verlassen.

 

Reisen in nicht gelistete Drittländer

In den Ländern, die in diese Kategorie fallen, ist Tollwut noch immer sehr präsent. Bitte informiere dich vor deiner Reise bei deinem Tierarzt oder dem Veterinäramt, welche Einfuhrbedingungen für Hunde in dem von dir gewählten Land vorherrschen. Für die Türkei gilt beispielsweise, dass dein Hund mindestens 21 Tage vor der Einreise gegen Tollwut, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft werden muss. Informationen erhältst du z. B. auf den Webseiten der Veterinärämter, der Botschaften oder dem Tierarzt deines Vertrauens.

 

Rückreise in die EU

Was du bei Reisen in diese Länder unbedingt bedenken solltest, ist die Rückreise! Die Einreise in die EU ist stark reglementiert – auch für sonst hier lebende Hunde. Solltest du mit deinem Hund Urlaub in der Türkei, in Ägypten oder einem anderen nicht gelisteten Drittland gemacht haben, müssen du und dein Hund folgende Kriterien erfüllen:

  • Gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage her ist,
  • ein Bluttest auf Antikörper (Titertest) in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor (Liste der zugelassenen Labore),
  • das Ergebnis des Tollwut-Titertests muss mitgeführt werden,
  • Mikrochip oder Tätowierung (Die Tätowierung ist nur zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde),
  • Heimtierausweis oder internationale Tiergesundheitsbescheinigung (Muster der Tiergesundheitsbescheinigung)., ausgestellt von einem europäischen, niedergelassenen Tierarzt, in denen alle Merkmale des Hundes sowie die Kennzeichnungsnummer des Mikrochips oder der Tätowierung aufgeführt sind. Wir empfehlen bei einer Reise in ein nicht-englischsprachiges Land, die internationale Tiergesundheitsbescheinigung von einem Dolmetscher in die im Zielland herrschende Amtssprache übersetzen und beglaubigen zu lassen. Dies erspart dir Diskussionen und deinem Hund unnötigen Stress in Quarantäne, nur weil der Veterinär vor Ort das Dokument nicht richtig lesen oder verstehen kann.
  • Impfausweis mit allen eingetragenen Impfungen,
  • schriftliche Erklärung, dass die Reise nicht dem Zweck des Verkaufs dient,
  • nötige Zollpapiere (Anmeldung des Hundes bei Rückreise beim Zoll zwingend erforderlich!)

Zusätzlich darf dein Hund aus einem nicht gelisteten Drittland nur in die EU einreisen, wenn dies über sichere Orte, also genehmigte Häfen und Flughäfen, deines Landes geschieht.

Wir wissen, dass all diese Do’s und Don’ts nach viel Aufwand klingen. Es kann lange dauern, bis du alle Bescheinigungen und Impfungen zusammengetragen hast. Doch es wird sich lohnen. Du wirst mit deinem Hund einen wunderbaren Urlaub verbringen. Wir wünschen euch viel Freude dabei!

Hund reist im Auto und geniesst den Fahrtwind.
Reisen mit dem Hund, ob mit dem Auto, Bahn oder Flugzeug, eine gute Vorbereitung ist für deinen Hund lebenswichtig.

 

Weiterführende Links, die du dir für einen sicheren Urlaub mit deinem Hund unbedingt ansehen solltest:

Reiseapotheke für den Hund

Alle Informationen für den Import von Hunden in die Schweiz übersichtlich aufgelistet findest du hier: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin 

Hier findest du die Liste der EINREISEORTE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.

Dazu die Liste der EINREISEORTE IN DER SCHWEIZ .

Für AT: Hier kannst du die Liste der EINREISEORTE NACH ÖSTERREICH erfragen.

Titertest (Antikörpertest auf Tollwut): Hier findest du eine Liste der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZUGELASSENEN LABORE .

Muster der TIERGESUNDHEITSBESCHEINIGUNG

ÜBERSICHT ÜBER GELISTETE UND NICHT GELISTETE REISELÄNDER bekommst du hier.

Eine sehr gute Übersicht über die AKTUELLEN EINREISEBESTIMMUNGEN IN EUROPA findest du hier.

Eine sehr gute Übersicht über die AKTUELLEN EINREISEBESTIMMUNGEN IN DIE SCHWEIZ findest du hier.

Weitere Informationen zur EINREISE NACH IRLAND mit Hund findest du hier.

Sowie auch Informationen zur EINREISE NACH MALTA mit Hund findest du hier.

Und Informationen zur EINREISE NACH FINNLAND mit Hund findest du hier.

Eine sehr gute Übersicht über die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Europa findest du hier.

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